Geburtsschaden Untersuchung abgelehnt Gütersloh

WAZ vom 20. November 2008 - Schwangere wollte Tests, Ärztin lehnte ab: Baby krank

SCHWANGERE WOLLTE TESTS, ÄRZTIN LEHNTE AB: BABY KRANK
 
Kind schwerstbehindert. Entschädigung gefordert

Recklinghausen. Eine werdende Mutter (22) aus Recklinghausen hatte „Panik“, dass etwas mit ihrem Kind nicht stimmen könnte. Doch ihre Ärztin wiegelte ab: „Sie sind noch jung, bei einer ersten Schwangerschaft kann gar nichts passieren.“ Tatsächlich kam das Kind mit schlimmsten Behinderungen zur Welt.

Ärzte stellten beim Baby u.a. Herz- und Lungenfehler fest, außerdem hatte es sechs Finger und eine schwere Entwicklungsstörung. Zweimal musste es wiederbelebt werden. Das Mädchen kann nicht selbstständig essen, hat drei Nieren. Es wird lebenslang aufs schwerste behindert sein.

Sie sei von ihrer Recklinghäuser Ärztin nicht ausrechend untersucht und aufgeklärt worden, so die heute 24-Jährige. Hätte sie frühzeitig von den Behinderungen erfahren, hätte sie sich für eine Abtreibung entschieden. Anwalt Stefan Hermann (Marl) fordert 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Die besorgte Frau hatte in der Schwangerschaft eine Fruchtwasser- und eine spezielle Ultraschalluntersuchung verlangt. Doch ihre Ärztin habe dies abgelehnt und noch vier Tage vor der Geburt festgestellt, dass alles normal sei. Dabei habe ein anderer Arzt erklärt, dass die Behinderung hätte schon frühzeitig erkannt werden können.

Die Ärztin nahm zu den Vorwürfen keine Stellung.
 

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